Informationen zum Hausbau
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Was Häuslebauer beachten müssen von Finanzierung bis Einzug

Finanzierung

Noch bevor sich der Bauherr über ein bestimmtes Grundstück oder Haus Gedanken macht, sollte er sich über sein Budget im Klaren sein. Man kann erste ein Haus bauen, wenn man weiß, wie viel Geld zur Verfügung steht. Für eine günstige Kreditaufnahme bei der Bank sollten mindestens 20 % der Gesamtkosten durch Eigenkapital gedeckt sein.

Hausplanung

Beim Bau eines Eigenheims fallen mehr al die reinen Baukosten an. Neben Bau- und grundstückskosten muss unter anderem auch die Finanzierung der Gartengestaltung, der Einfahrt und der Innenausstattung bedacht werden. Küche und sanitäre Einrichtungen sollten Bauherren bei der Planung ebenfalls berücksichtigen. Zu Beginn des Projekts sollte festgehalten werden, was für das Eigenheim benötigt wird und was es kostet. Von A wie Auffahrt bis Z wie Zimmereinrichtung.

Grundstück

Der Wohnort ist entscheidend, um sich im Eigenheim wohl zu fühlen. Es gibt unterschiedliche Wege, ein attraktives Grundstück zu finden. Immobilienmakler können bei der Suche eine große Hilfe sein, allerdings verlangen sie eine stolze Provision. Wer dieses Geld sparen will, kann sich auf anderen Wegen nach Grundstücken suchen.
Fahren Sie in die gewünschte Region und hören Sie sich dort um, halten Sie nach Verkaufsschildern Ausschau und fragen Sie bei der Gemeinde nach. Das spart die Provision und ist effektiv.
Der Käufer sollte das Grundstück zu unterschiedlichen Tageszeiten besuchen. Eine ruhige Straße am Abend kann sich als Hauptverkehrsader herausstellen. Nehmen Sie auch die Nachbarn genauer unter die Lupe.

Bebauungsplan

Damit der Traum vom perfekten Eigenheim nicht platzt, sollte ein Interessent vor dem Erwerb des Grundstücks einen Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde werfen. Darin steht, wie und was gebaut werden darf, und was tabu ist.

Grunderwerbssteuer

Beim Kauf eines Grundstücks fällt die Grunderwerbssteuer an. In Deutschland ist mit einem Prozentsatz zwischen 3,5 und 5,5 zu rechnen, er variiert je nach Bundesland. Bei einem Kaufpreis und einem Steuersatz von 3,5 Prozent fallen 8750 Euro Grunderwerbssteuer an.

Notar

Ein Grundstücksverkaufsvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Alle Haupt- und Nebenabsprachen, die das Grundstück betreffen, müssen im Vertrag festgehalten werden. Der Kaufpreis sollte im Vertrag ausdrücklich genannt werden, so können sich keine versteckten Kosten einschleichen. Auch die Modalitäten und die Abwicklung der Kaufpreiszahlung müssen vertraglich genau bestimmt werden. Die Kosten für den Notar übernimmt der Käufer, sie belaufen sich auf ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 250.00 Euro und einem Prozentsatz von 1,5 fallen 3750 Euro an.

Grundbuch

Jedes Grundstück wird in Deutschland in das Grundbuch der zuständigen Gemeinde eingetragen. Darin steht, wem das Grundstück gehört und mit welchen rechten es verbunden ist. Für den Käufer ist es interessant, ob das Grundstück mit einer Hypothek oder mit anderen Belastungen belegt ist. Beim Kauf eines Grundstücks wird ein neuer Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Dafür fallen rund 0,5 Prozent des Kaufpreises an. Häufig ist dieser Betrag in den Kosten für den Notar enthalten.

Fertighaus oder Massivhaus

Bauherren können zwischen einem Fertighaus und einem Massivhaus wählen. Fertighäuser haben den Vorteil, dass sie schnell aufgebaut und sehr energieeffizient sein können. Die Kosten eines Fertighauses sind aufgrund der Standardisierung meist geringer als bei einem Massivhaus. In Musterhausparks können Interessenten die verschiedenen Fertighausmodellebesichtigen. Massivhäuser können hingegen individuell nach den wünschen des Bauherren gebaut werden, das hat allerdings seinen Preis. Massivhäuser sind außerdem Wertbeständiger als Fertighäuser. Beide Haustypen haben Vor- und Nachteile. Letztendlich ist es eine Frage des Geschmacks.

Generalunternehmen

Ein Generalunternehmen übernimmt den kompletten Bau des Eigenheims und gibt bestimmte Aufgaben an Subunternehmen ab. Der Bauherr schließt einen Vertrag mit dem Generalunternehmen ab, welches für die Tätigkeiten der Subunternehmen haftet. Falls der Bauherr die Firma selbst aussuchen will, muss er mit Alleinunternehmen arbeiten und für jede Firma einen eigenen Vertrag abschließen. Große Firmen haben oft den Vorteil eines umfangreicheren Know-hows, bei kleineren Firmen fühlen sich viele Bauherren aber besser aufgehoben. Die Leistungen und Kosten der Unternehmen sollten ausführlich verglichen werden. Außerdem helfen Erfahrungsberichte, die Baufirma einzuschätzen. Als Bauherr sollte man von vornherein ehrlich und offen zu dem Bauunternehmen sein und nichts unter den Tisch fallen lassen, dann komme es während der Bauphase zu kleinen Unklarheiten oder Misstrauen.

Architekt

Im Optimalfall nimmt der Architekt bereits in der Planung des Hauses seine Arbeit auf und beendet seine Arbeit mit der Fertigstellung des Hauses. Als unabhängiger Baubetreuer begleitet der Architekt die verschiedenen Phasen des Hausbaus. Zu beginn wirft er einen Blick auf den Bauvertrag des Bauunternehmens und prüft ihn auf seine Richtigkeit und Fallstricke. Im Vorlauf der Bauarbeiten kontrolliert er das Baugeschehen. Ein geschultes Auge kann den Baufortschritt meistens besser einschätzen als ein Laie.

Bauantrag

Der Bauherr muss vor Beginn des Hausbaus einen Antrag auf eine Baugenehmigung stellen. Die Erstellung des Bauantrages muss von einem Architekten oder einem Bauingenieur übernommen werden. Welche Dokumente beizulegen sind, unterscheidet sich nach Bundesland. Darunter fallen unter anderem Lageplan, Baubeschreibung, Berechnungen der bebauten Fläche und Entwässerungsplan. Der Bauantrag muss, vom Bauherrn und dem Architekten unterschrieben, beim Bauamt eingereicht werden. Nach zwei bis vier Monaten wird die Genehmigung in der Regel ausgestellt.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Hausbau birgt viele Risiken, deshalb raten Experten, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift, wenn Arbeiter oder Bauherr mangels Absicherung der Baustelle zu Schaden kommen. Auch Sach- und Vermögenswerte sind mit eingeschlossen. Weitere Versicherungen kann ein Bauherr für Material und Handwerkerfehler abschließen. Eine Rohbauversicherung greift im Falle von Feuer und Sturm.

Bautagebuch

Die Baustelle sollte regelmäßig von einem Architekten oder der Bauleitung kontrolliert werden. Sie können in regelmäßigen Abständen die Baufortschritte in einem Bautagebuch niederschreiben. Der Bauherr kann so jederzeit nachschauen, wann und welche Firma auf der Baustelle tätig waren, ob Witterung zu einer Verzögerung des Bauprozess führten und ob es Probleme gab.

Eigenleistung

Wer beim Bau Kosten sparen will, kann auch selbst Hand anlegen. Dabei zu beachten, dass die Eigenleistungen vertraglich mit dem Bauunternehmen festgelegt werden muss. Nur so wissen Handwerker, welche Leistungen sie nicht erbringen müssen und welche Baukosten durch die Eigenleistung de Bauherrn abgezogen werden. Wer sich im Hausbau handwerklich einbringen will, sollte seine Zeit genau einplanen, denn neben Beruf und Familie bleibt meistens nicht viel Zeit für den Bau am Haus.

Richtfest

Ist der Rohbau fertig und der Dachstuhl erreicht, veranstaltet der Bauherr das traditionelle Richtfest, zum Dank an die Handwerker. Alle am Bau beteiligten Personen werden eingeladen, auch der Architekt, Nachbarn und Bekannte sind ebenfalls willkommene Gäste. Der Bauherr sorgt für Getränke und Essen und stellt den Richtkranz auf dem Dach auf.

Fertigstellungsbescheinigung

Bevor die Abnahme des fertigen Eigenheims stattfindet, sollte ein externer Gutachter das Haus auf Mängel untersuchen. Der Bauunternehmer muss eine Besichtigung zu lassen. In einer Fertigstellungsbescheinigung kann der Gutachter festlegen, dass das Haus mängelfrei ist. Ansonsten ist die Baufirma aufgerufen, vorhandene Mängel vor der Abnahme zu beheben.

Abnahme

Ist das neue Haus mängelfrei, steht dem Einzug nichts mehr im Weg. Jetzt ist die Zahlung fällig und die Gewährleistung tritt ein. Der Bauherr ist verpflichtet, das Haus abzunehmen, es sei denn, es liegen schwerliegende Mängel vor. In diesem Falle muss er beweisen, dass sie im Rahmen der Bauarbeiten aufgetreten sind. Die Abnahme sollte im Bauvertrag genau festgelegt werden. Empfohlen wird auch ein Abnahmeprotokoll, in dem der Bauherr alles niederschreibt, was ihm bei der Abnahme auffällt.

Mängelanzeige

Werden nach dem Einzug Mängel festgestellt, für die das Bauunternehmen verantwortlich ist, sollte dies in Form einer schriftlichen Mängelanzeige an das verantwortliche Unternehmen weitergeleitet werden. Ein Bauherr sollte die Mängel nicht telefonisch mit dem Verantwortlichen besprechen, da er im Falle einer juristischen Auseinandersetzung keinen Beweis für die Meldung der Mängel erbringen kann.

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