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Wichtige Änderungen
(spp-o) Für Energieverbraucher ändert sich ab 2014 einiges.

• Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen.

• EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinien regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuem Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das

EU-Energieeffizienzlabel tragen.


• Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und der Wärmeverluste erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. (www.verbraucherzentrale-energieberatung) Individuelle Antworten auf ihre Fragen erhalten Verbraucher bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Quelle: Neubrandenburger Tip

Mieter zahlen bald keine Provision mehr

Eine gute Nachricht für Mieter. Wenn sie künftig eine Wohnung suchen, darf der Makler kein Geld mehr verlangen. Wer den Vermittler bestellt hat, soll ihn auch bezahlen. Dieses Prinzip wollen CDU und SPD festschreiben. Die Maklergebühren für Vermietungen werden neu geregelt. Das zeichnet sich in den Koalitionsverhandlungen ab. Ziel der Änderung ist, die Kosten für die Wohnungssuche zu senken. Bisher darf die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer betragen. Ob der Vermieter oder der Mieter die Gebühr entrichten muss, ist nicht geregelt. „Bei den Maklergebühren gilt der Grundsatz, wer bestellt – bezahlt.“ Dies bezeichnete der SPD-Abgeordnete Florian Pronold als ein Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur. Konkret geht es der SPD vor allem darum, Wohnen bezahlbar zu halten. Das heißt, die Sozialdemokraten haben vor allem Menschen im Blick, die Wohnungen suchen.

Die Mieterverbände begrüßten den Plan. „Viele Vermieter werden sich überlegen, ohne Makler zu vermieten“, reagierte Bernhard von Grünberg vom Mieterbund Nordrhein-Westfalen auf den Plan der Koalitionsrunde. Es werde zu weniger Aufträgen für Makler kommen, aber nicht zu einer Erhöhung der Mieten. Die Interessenvertreter der Eigentümer und der Makler sind skeptischer. Die bisherige Regelung habe funktioniert, sagte Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin auf Anfrage von Handelsblatt Online. Der Makler müsse oft aus einer Vielzahl von Interessenten den richtigen Mieter aussuchen. Das sei mit viel Arbeit verbunden.

Letztlich bremse dieser Vorschlag der Koalitionsarbeitsgruppe zusammen mit anderen die Investitionen in den Mietwohnungsbau. Viele private Vermieter müssten zudem wohl künftig draufzahlen, erwartet Warnecke: „Bestraft wird die große Masse der privaten Wohnungseigentümer“, also letztlich der kleine Bürger. Bereits heute werde die Maklergebühr nur in den angespannten Wohnungsmärkten wie Köln, Bonn oder Düsseldorf vom Mieter bezahlt, ergänzte Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland. In allen anderen Teilen des Landes sei es bereits üblich, dass der Vermieter die Maklercourtage übernimmt. Grund hierfür sei, dass die Wohnungsmärkte in Deutschland sehr unterschiedlich seien.

Quelle: www.wiwo.de 05.11.2013

Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium verlängert die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen: Bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro.

Neu ist, dass künftig auch der Kesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird. Diese Regelung gilt für ab dem 01. Mai 2008 beim BAFA gestellte Anträge (maßgeblich ist der Tag des Antragseingangs).

Eine diesbezügliche Richtlinienänderung wurde am 01.07.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Quelle: www.bafa.de 18.06.2008

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